Retainer: Folgebehandlung nach der Zahnspange

Stand:
Wenn die aktive kieferorthopädische Behandlung abgeschlossen ist, folgt die Zahnstabilisation mit sogenannten Retainern. Festsitzende Retainer-Apparaturen sind nur in einem bestimmten Fall Kassenleistung.
Zahnarzt schaut sich ein Röntgenbild vom einem Gebiss an

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die Retention bis zu 2 Jahre lang nach dem Ende der aktiven Behandlung.
  • Wie lange diese Stabilisierung nötig ist, hängt vom Einzelfall ab. Teilweise wird sie lebenslang empfohlen.
  • Bei einem Engstand in der Unterkieferfront wird ein festsitzender Retainer von den Krankenkassen bezahlt.
On

Warum ist ein Retainer nötig?

Nach der aktiven Zahnspangen-Behandlung schließt sich eine Nachbehandlung an, die das Ergebnis stabilisiert und die Zähne in der neuen, gewünschten Position hält. Das nennt man "Retention". Ein festsitzender Retainer ist ein feiner Draht, der auf die Innenseite der Zähne geklebt wird. Ein herausnehmbarer Retainer ähnelt einer klassischen Zahnspange und wird meist nachts getragen.

Diese Folgebehandlung gehört fest zur kieferorthopädischen Therapie. Wie lange sie dauert, ist unterschiedlich und kann auch von der Intensität der erfolgten Zahnbewegungen abhängen. Laut Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung bleibt die Rückfallneigung manchmal lebenslang bestehen, sodass teilweise eine permanente, also lebenslange Stabilisierung empfohlen wird.

Trägt die Kasse die Kosten für die Folgebehandlung?

Die Kosten für eine Retention tragen die gesetzlichen Krankenkassen bis zu 2 Jahre lang nach dem Ende der aktiven Behandlung.

Gerechnet wird ab dem Ende des Kalenderquartals, für das die letzte Abschlagszahlung geleistet wurde. In der Regel erfolgt die Retention also vom 13. bis zum 20. Behandlungsquartal. Meist werden herausnehmbare Retainer verwendet.

Ein festsitzender Retainer ist bei einer Kontaktpunktabweichung an den Frontzähnen im Unterkiefer eine Kassenleistung, wenn der Behandlungsbedarfsgrad laut kieferorthopädischer Indikationsgruppe mit E3 und E4 eingestuft wird. Ansonsten ist der Retainer eine Privatleistung.

Eine längere Stabilisierungsphase als 2 Jahre müssen gesetzlich Versicherte selbst bezahlen. Auch mögliche Neuanfertigungen von Retentionsgeräten gehören nach dem Abschluss der regulären Behandlung nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Diese Maßnahmen, die sogenannte "Langzeitretention", stellen Zahnärzt:innen als Privatleistung in Rechnung.

Folgebehandlung frühzeitig beenden?

Während der Phase, in der die Retentionszeit Kassenleistung ist, also maximal 2 Jahre nach Ende der aktiven Behandlungsphase, bekommen gesetzlich Versicherte die Retainer und auch nötige Reparaturen im gesetzlich vorgesehenen Rahmen bezahlt.

Ein vorzeitiges Ende der Retentionsphase ist nicht ratsam, auch wenn dann die geleisteten Eigenanteile früher erstattet werden. Denn das Ende der Retentionsphase innerhalb einer Kassenbehandlung ist auch das Ende der Behandlung. Damit enden auch die Ansprüche gegenüber der Krankenkasse. Sollten danach noch Maßnahmen notwendig sein, müssen diese selbst bezahlt werden.

Informationen zu häufigen Fehlstellungen bekommen Sie auf der Website der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.

Logo des BMUV