Besuch beim Kieferorthopäden: Ab welchem Alter sinnvoll?

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Ab welchem Alter normalerweise Zahnfehlstellungen korrigiert werden und welche Voraussetzungen dafür gegeben sein sollten, erfahren Sie hier.
Milchzahngebiss eines Jungen mit schiefen Zähnen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wichtiger als das Alter ist die individuelle Zahnentwicklung und die Zahnstellung.
  • Frühbehandlungen sind in Ausnahmefällen im Milchgebiss möglich, ganz selten auch schon bei Säuglingen, etwa im Fall einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte.
  • Kinder müssen bei einer Zahnspangen-Behandlung mitarbeiten. Auch das sollte bei der Wahl des Behandlungsbeginns bedacht werden.
  • Bisher existieren aber keine verlässlichen wissenschaftlichen Belege dafür, dass Zahnspangen zu einer verbesserten Zahngesundheit führen.
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Wann beginnt normalerweise eine Behandlung?

Falls eine Zahnspange nötig ist, wird in der Regel ab dem 10. Lebensjahr damit begonnen. Entscheidender als das Alter des Kindes sind aber die individuelle Zahnentwicklung und die Zahnstellung. Bei Frühzahnern kann eine Therapie eher begonnen werden als bei Kindern, bei denen die Zähne erst später oder verzögert kommen.

Zahnärzte und Zahnärztinnen sind an die Richtlinie für die kieferorthopädische Behandlung gebunden. Dort heißt es: Kieferorthopädische Behandlungen sollen nicht vor Beginn der zweiten Phase des Zahnwechsels (spätes Wechselgebiss) begonnen werden. Das bedeutet: Nicht vor dem 10. bis 13. Lebensjahr. In dieser Phase werden die Milcheckzähne und Milchmolaren (Seitenzähne) durch ihre Nachfolger ersetzt.

Kieferorthopädische Maßnahmen vor Beginn der zweiten Phase des Zahnwechsels sind laut Richtlinie nur in Ausnahmefällen angezeigt. Dazu gehören Fälle mit besonderem "Behandlungsbedarfsgrad" etwa bei einem Kreuzbiss, einem offenen Biss oder auch bei einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte. Eine Ausnahme ist, wenn bei vorzeitigem Milchzahnverlust Lücken offen gehalten werden sollen.

Was ist eine Frühbehandlung?

Eine kieferorthopädische Behandlung im Milchgebiss oder in der ersten Phase des Zahnwechsels, also wenn die ersten bleibenden Zähne durchbrechen, soll die Ausnahme sein. Sie ist nur ratsam bei ausgeprägten Zahnstellungsanomalien,

  • die sich verschlimmern können,
  • die eine Wachstumshemmung zur Folge haben können oder
  • deren erfolgreiche Behandlung zu einem späteren Zeitpunkt erschwert oder unmöglich scheint.

Allerdings muss ein Abdruck ohne größere Schwierigkeiten möglich sein, das heißt, das Kind muss mit dem Zahnarzt oder der Zahnärztin zusammenarbeiten können. Laut Richtlinie soll eine Frühbehandlung "nicht vor dem 4. Lebensjahr begonnen und innerhalb von 6 Kalenderquartalen abgeschlossen werden".

In seltenen Ausnahmefällen werden auch schon Säuglinge kieferorthopädisch behandelt, etwa wenn eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte vorliegt, also eine angeborene Fehlbildung. Dann kann der Oberkiefer mit einer Platte umgeformt werden.

Was muss ich als Erwachsene:r beachten?

Eine Zahnregulierung ist heute zwar ohne Alterseinschränkung machbar, allerdings übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen eine Behandlung ab dem 18. Lebensjahr nicht. Ausnahmen dazu gib es nur in vereinzelten Fällen.

Bei Erwachsenen ist aber zu beachten, dass das Kieferwachstum abgeschlossen und die Gewebereaktion altersbedingt eingeschränkt ist. Das kann dazu führen, dass eine Behandlung länger dauert als bei Kindern. Zudem sind bei Erwachsenen oft nicht mehr alle Zähne vorhanden oder bestehende Zähne geschädigt. Auch Entzündungen des Zahnfleischs (Gingivitis) oder des Zahnhalteapparates (Parodontitis) sind im höheren Alter häufig und sollten zuvor behandelt werden.

Wo liegt der Nutzen einer kieferorthopädischen Behandlung?

Kieferorthopäden und Kieferorthopädinnen weisen häufig darauf hin, dass Zahn- und Kieferfehlstellungen die Mundgesundheit und die Funktionsfähigkeit des Gebisses gefährden. Bisher existieren aber keine verlässlichen wissenschaftlichen Belege, dass Zahnspangen zu einer verbesserten Zahngesundheit führen, weil auch nicht belegt ist, dass Zahnfehlstellungen das spätere Risiko für Karies, Parodontitis oder Kieferschmerzen erhöhen. Weiterhin kann nicht beantwortet werden, ob die Behebung von Zahnfehlstellungen eine wirksame Voraussetzung für den Erhalt der Zähne ist.

Mehr zum Thema

IGES-Gutachten - Kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit, 2018

Kieferorthopädischer Behandlungsbeginn - Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO), Stand 2010 

Mundgesundheit nach kieferorthopädischer Behandlung mit festsitzenden Apparaturen - Stellungnahme der DGKFO, Stand 2008

Behandlung von Zahnfehlstellung im bleibenden Gebiss - Informationen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV)

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