Sie planen, Ihre Zähne im Ausland behandeln zu lassen? Wir erklären Ihnen worauf Sie dabei achten sollten.
Das Wichtigste in Kürze:
- Klären Sie vor der Behandlung, ob Ihre Krankenkasse Kosten erstattet und in welcher Höhe. Für Zahnersatzbehandlungen gelten besondere Regelungen.
- Wenn Sie die Gesamtkosten berechnen, müssen Sie auch Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung einkalkulieren.
- Informieren Sie sich, wie im Ernstfall nachgebessert werden könnte. Wären weitere Nachbehandlungen bei Ihrem Zahnarzt in Deutschland möglich oder müssen Sie dafür erneut anreisen?
- Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse, ob diese Kooperationen mit ausländischen Zahnkliniken geschlossen hat.
Egal ob gesetzlich oder privat: Wenn Sie in Deutschland krankenversichert sind, haben Sie das Recht, sich im EU-Ausland zahnärztlich behandeln zu lassen. Das gleiche gilt für eine Behandlung in der Schweiz oder den EWR-Staaten. Sie haben die Möglichkeit, sich die Kosten ganz oder teilweise von Ihrer Versicherung erstatten zu lassen.
Kostenübernahme von Auslandsbehandlungen für gesetzlich Krankenversicherte
Für eine Kostenübernahme seitens der gesetzlichen Krankenkasse stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Alternative 1: Sie lassen sich die Behandlung im Vorfeld von Ihrer Krankenkasse genehmigen. Der Vorteil ist, dass die Abrechnung direkt zwischen Ihrer Krankenkassen und den Ärzten vor Ort stattfindet und Sie insbesondere keine Übersetzungskosten für eine Rechnung zu zahlen haben.
Alternative 2: Sie tragen die Kosten der Behandlung zunächst selbst und reichen im Nachgang Ihre Rechnung bei der Krankenkasse in Deutschland ein. So können zahnärztliche Behandlungen schnell in Anspruch genommen werden. Aber Achtung: Wenn die Rechnung nicht in deutscher Sprache erstellt wurde, muss sie auf Ihre Kosten übersetzt werden. Auch können die Kosten der Behandlung höher sein, als das, was Ihnen die Krankenkasse erstattet. Die Mehrkosten müssen Sie dann in jedem Fall selbst zahlen.
Kostenübernahme von Auslandsbehandlungen für privat Versicherte
Für privat Versicherte existieren keine einheitlichen Vorgaben. Entscheidend ist, was in Ihrem Versicherungsvertrag und Ihrem individuellen Tarif geregelt ist. Privatpatienten sollten sich vor Behandlungsbeginn direkt an ihre Krankenversicherung wenden, um den Leistungsumfang zu klären.
Was sollten Sie vor der Zahnbehandlung im Ausland beachten?
Neben der Frage der Kostenübernahme durch die Krankenkasse sollten Sie vor Abschluss einer Auslandsbehandlung noch folgende weitere Punkte bedenken: Lassen Sie sich zunächst einen vollständigen Kostenvoranschlag geben und nehmen Sie erst dann auf dem Behandlungsstuhl Platz, wenn Sie einen schriftlichen Vertrag geschlossen haben. Er sollte den Leistungsumfang sowie eine eventuelle Nachbesserung bei Problemen beinhalten. Die Gewährleistung sollte möglichst nach deutschem Recht festgelegt werden.
Zur Vermeidung von Kommunikationsproblemen sollten Sie darauf achten, dass die Mitarbeiter und behandelnden Zahnärzte Deutsch sprechen. Stellen Sie sicher, dass der Zahnarzt vor Ort umfassend über evtl. Vorerkrankungen oder Risiken informiert ist und fragen Sie ihn, ob er Unterlagen aus Ihrer deutschen Behandlungsakte benötigt.
Was sollten Sie während der Zahnbehandlung im Ausland beachten?
Achten Sie darauf, dass der Zahnarzt die komplette Behandlung schriftlich dokumentiert. Dazu gehören Diagnosen, Untersuchungsergebnisse, Therapien und verwendete Materialien in Form eines Materialpasses. Eine lückenlose Dokumentation ist in der Regel wichtig für die Nachsorge oder zur Klärung von Komplikationen.
Wie finde ich einen Zahnarzt im Ausland?
Viele Krankenkassen bieten Listen mit Zahnärzten und Kliniken im Ausland an, deren Qualität sie überprüft und mit denen sie mitunter Verträge geschlossen haben. Fragen Sie hierzu direkt bei Ihrer Kasse nach.
Häufig präsentieren Ärzte bzw. Kliniken ihre Leistungen auch im Internet. Aber: Verlassen Sie sich nicht nur auf ansprechende Bilder. Richten Sie ihr Augenmerk auf die Qualifikation des Arztes bzw. die Qualitätsstandards der Klinik oder Praxis. Eine Hilfe zur Beurteilung kann eine vorhandene Zertifizierung bieten etwa das ISO-Zeichen, das auf die regelmäßige Kontrolle der Praxis hinweist. Dies gilt auch für das verwendete Material.
Nationale Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in Deutschland