Erhalten Sie hier einen Überblick über Ihre Rechte, wenn bei der Behandlung mit ausländischem Zahnersatz etwas schief läuft.
Das Wichtigste in Kürze:
- Deutsche Zahnärzte sind nicht zu Nachbesserungen nach einer Auslandszahnbehandlung verpflichtet. Die Ausnahme: Es liegt ein Notfall vor.
- Die Krankenkasse übernimmt die Kosten häufig nicht, kann aber ein Gutachten erstellen lassen.
- Private Folgekosten können Patienten nur über den Klageweg zurückfordern nach ausländischem Recht.
Welche Rechte habe ich, wenn im Ausland gefertigter Zahnersatz nicht passt?
Ist ein Zahnersatz im Ausland gefertigt, aber bei einem deutschen Zahnarzt mit Kassenzulassung eingesetzt worden, haben gesetzlich versicherte Patienten die gleichen Rechte wie bei deutschem Zahnersatz. Es gilt die übliche zweijährige Gewährleistung. Innerhalb dieser Frist muss der Zahnarzt bei Mängeln die Arbeit nachbessern oder erneuern. Ebenso besteht die Möglichkeit, bei vermuteten Mängeln ein Gutachten von der Krankenkasse zu bekommen oder mögliche Behandlungsfehler überprüfen zu lassen. Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, ist ein deutsches Gericht zuständig.
Wer hilft mir bei Problemen nach einer Auslands-Zahnbehandlung?
Schwieriger wird es, wenn Kronen, Brücken, Implantate oder Prothesen im Ausland eingesetzt wurden. Wenn dann Probleme auftreten, sind die deutschen Zahnärzte rechtlich nicht zur Nachbesserung des ausländischen Zahnersatzes verpflichtet. Sie können, außer in Notfällen, dies auch ablehnen, wenn sie etwa befürchten, durch eine Nachbesserung selbst für Mängel haften zu müssen. Sind umfangreiche Nachbesserungen nötig, kann die Krankenkasse zwar ein Begutachtungsverfahren einleiten, ob sie die Kosten für die Nachbehandlung trägt, ist aber nicht sicher.
Wie lassen sich Konflikte vermeiden?
Wer sich im Ausland zahnärztlich behandeln lassen möchte, sollte vorab klären, ob die ausländische Praxis eine Gewährleistung einräumt (in Deutschland gilt sie für zwei Jahre) oder und worauf bei Problemen ein Anspruch besteht. Manche ausländischen Praxen haben Vertragspartner in Deutschland, die Ansprechpartner für die Nachbesserungen sind. Das kann im Fall von Komplikationen Kosten sparen.
Special "Zahnbehandlung im Ausland" der Stiftung Warentest