Kostenfallen beim Zahnarzt

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Zahnbehandlungen können unerwartet teuer werden. Hier zeigen wir Ihnen wie Sie vermeintliche Kostenfallen schon vor Behandlungsbeginn umgehen können.
Zahnarztpraxis mit gelben Behandlungsstuhl

Das Wichtigste in Kürze:

  • Lassen Sie sich vor Behandlungsbeginn einen schriftlichen Kostenvoranschlag aller Einzelleistungen (inkl. Steigerungssätze) erstellen.
  • Bei der Planung immer auch die Labor- und Materialkosten berücksichtigen.
  • Einige Behandlungen gliedern sich in mehrere Behandlungsabschnitte (Beispiel: Implantat).
  • Besondere Vorsicht ist bei Ratenzahlungsvereinbarungen und Zahnkrediten geboten.
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Kostenfalle 1: Kein Kostenvoranschlag vor Behandlungsbeginn

Leider kommt es immer wieder vor, dass Patient:innen auf dem Behandlungsstuhl Platz nehmen und lediglich eine vage, mündliche Information zu den privaten Kosten einer Zahnbehandlung erhalten haben. So darf es nicht laufen. Nicht nur bei teurem Zahnersatz, sondern grundsätzlich bei allen Zahnbehandlungen sollten Sie sich im Vorfeld die Kosten schriftlich bestätigen lassen. Sie behalten dann nicht nur den Überblick, sondern haben eine gute und beweisfähige Vergleichsgrundlage, wenn die Rechnung später höher ausfällt.

Kostenvoranschläge bei der Zahnärztin oder beim Zahnarzt stellen keine Preisgarantie dar. Sie sind aber insoweit verbindlich, als dass Zahnärzt:innen nur in begründeten Fällen und auch dann nur bis zu 20 Prozent davon abweichen können.
 

Privat Versicherte besprechen den Kostenvoranschlag vorab mit ihrer privaten Krankenversicherung. Gesetzlich Versicherte können über die Beratungsstellen der Zahnärztekammern prüfen lassen, ob die voraussichtlichen Kosten angemessen sind.

Kostenfalle 2: Steigerungssätze in der Zahnbehandlung

Die Höhe der privaten Behandlungskosten berechnet sich nach der Wahl der Gebührennummer in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und nach dem Steigerungssatz des Zahnarzt-Honorars (1,0 - 3,5 oder mehr). Mit dem Steigerungssatz kann die Zahnärztin oder der Zahnarzt den individuellen Zeitaufwand und besondere Schwierigkeiten berücksichtigen. Ein Steigerungssatz von 2,3 gilt als Richtwert für eine zahnärztliche Behandlung ohne Komplikationen.

Beispiel Professionelle Zahnreinigung: Die Abrechnung erfolgt nach Ziffer 1040 GOZ pro Zahn, Brückenglied oder Implantat. Die folgende Berechnung zeigt die unterschiedliche Höhe der Kosten pro Zahn bei verschiedenen Steigerungssätzen:

Faktor 1,0-fach 2,3-fach 3,5-fach
Kosten 1,57 € 3,62 € 5,51 €

Achten Sie darauf, dass die Zahnärztin oder der Zahnarzt im Kostenvoranschlag auch den Steigerungsfaktor einträgt.

Kostenfalle 3: Material- und Laborkosten

Sind bei Ihrer Behandlung auch zahntechnische Leistungen erforderlich, werden die Kosten der Arbeiten des zahntechnischen Labors ebenfalls in Rechnung gestellt. Im Vorfeld für die Kalkulation werden diese Kosten dagegen gerne vergessen. Die Zahnlaborkosten umfassen die Kosten für den Arbeitsaufwand des Labors zum Beispiel die Anfertigung einer Zahnprothese sowie die Kosten für das verwendete Material wie beispielsweise Kunststoff. Berechnet werden private Material- und Laborkosten nach der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB). Dabei handelt es sich jedoch um eine unverbindliche Preisliste; das Labor kann individuell auch andere Preise kalkulieren.

Um die Kosten einer Zahnbehandlung möglichst exakt zu ermitteln, verlangen Sie ergänzend zum Kostenvoranschlag der Zahnärztin oder des Zahnarztes auch einen Kostenvoranschlag des Zahnlabors.

Kostenfalle 4: Zweigeteilte Kosten bei der Versorgung

Beispiel: Implantat. Implantate gehören zu den teuersten Formen von Zahnersatz. Das Implantat selbst ist nur die künstliche Zahnwurzel, also die Titan-Schraube, die zunächst in den Kieferknochen gebohrt wird und dann mit dem Knochen verwachsen muss (erster Behandlungsschritt). Erst danach erfolgt der Implantat-Aufbau, sogenannte Suprakonstruktion, und das Aufsetzen der Implantat-Krone. Wann das Implantat mit dem endgültigen Zahnersatz versehen werden kann, also etwa mit einer Krone oder einer Brücke, hängt davon ab, wie schnell die Schraube im Kiefer einheilt und sich mit dem Knochen verbindet. Eine Sofortversorgung mit endgültigem Zahnersatz direkt nach der Implantation ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Achten Sie darauf, dass die Zahnärztin oder der Zahnarzt Ihnen bei der Zahnersatzbehandlung nicht nur die Kosten der ersten Behandlung - dem Einsetzen des Implantates selbst - mitteilt, sondern auch die Kosten für den Implantat-Aufbau und die Implantat-Krone. Mehr Informationen zu Implantaten finden Sie auf der Website der Bundeszahnärztekammer.

Kostenfalle 5: Ratenzahlungsvereinbarungen

Bei einer Ratenzahlungsvereinbarung vereinbaren die Patient:innen mit der Arztpraxis vor Behandlungsbeginn, die Kosten der Zahnbehandlung in monatlichen Raten zu zahlen, oft in Verbindung mit einer Verzinsung. Nur bei kurzen Laufzeiten ist eine Ratenzahlung in der Regel zins- und gebührenfrei.

Die oft niedrigen Monatsraten verschleiern häufig die hohen Gesamtkosten. Das kann auch diejenigen Patient:innen zu einer teuren Privatbehandlung bei Zahnärzt:innen verleiten, die sich das finanziell nicht leisten können. Verliert man die Arbeit oder wird krank, können selbst niedrige Raten unter Umständen nicht mehr bezahlt werden. Weiterhin wird es kompliziert, wenn man die Art der Therapie oder die Ärztin oder den Arzt wechseln möchte.

Kostenfalle 6: Zähne auf Kredit

Ein Kredit mit Ratenzahlung wird in erster Linie in Anspruch genommen, um teure Zahnbehandlungen wie zum Beispiel Zahnersatz vollständig zu finanzieren. Aber wer nicht genug Geld für hochwertigen Zahnersatz hat, kann auch einen Kredit vermutlich nicht zurückzahlen. Eine Kreditfinanzierung sollte, wie bei allen anderen Krediten auch, gut überlegt sein.

Sie müssen sicherstellen können, die monatlichen Kreditraten zurückzahlen zu können. Das gilt auch und insbesondere in Zeiten von Arbeitsverlust und Krankheit. Wer trotzdem über einen Kredit nachdenkt, sollte Laufzeit und die Höhe der Zinsen prüfen. Ein Vergleich verschiedener Kredit-Anbieter hilft, ein geeignetes Angebot zu finden.

Wenn die Zinsen für einen angepriesenen "Zahn"-Kredit deutlicher höher ausfallen als der Durchschnitt-Zins oder höher als das, was für einen Dispokredit anfällt, sollte man den besagten Kredit nicht abschließen.
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