Unsichtbare Zahnschienen - Zahnkorrektur mit Alignern

Stand:
Zähne können nicht nur mit festsitzenden Brackets oder losen Klammern begradigt werden, sondern auch mit Kunststoff-Schienen, sogenannten Alignern. Neben kieferorthopädischen Praxen bieten mittlerweile auch gewerbliche Anbieter eine Zahnkorrektur mit Alignern an. Darauf sollten Sie achten.
Eine Frau hat eine durchsichtige Zahnspange in der Hand und hält sie sich vor den Mund.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Verfahren, bestimmte Zahnfehlstellungen mit Alignern zu behandeln, ist in der Zahnmedizin anerkannt.
  • Die Schienen sind in der Regel nur für die Korrektur leichter Fehlstellungen geeignet.
  • Die Behandlung zahlen Sie komplett privat.
  • Vergleichsweise neu auf dem Markt sind gewerbliche Zahnschienen-Anbieter. Die Verbraucherzentralen haben deren Angebot in einem Marktcheck untersucht.
On

Wie funktionieren unsichtbare Zahnschienen?

Nach einer zahnärztlichen Untersuchung werden die Zähne gescannt. Aus diesen Daten wird die gewünschte Korrektur berechnet und meist schon in einer Vorher-Nachher-Simulation visualisiert. Patient:innen erhalten mehrere Schienen, welche die Zähne schrittweise begradigen sollen.

Die Kunststoff-Schiene wird über die Zahnreihe geschoben und ein bis zwei Wochen 20 bis 22 Stunden getragen, also tagsüber und nachts. Nur zum Essen wird sie herausgenommen. Nach etwa zwei Wochen wird der nächste Aligner eingesetzt, bis das gewünschte Ergebnis erreicht ist. Die Behandlungsdauer ist individuell und abhängig von der Zahnfehlstellung.

Für wen kommt diese Art der Korrektur in Frage?

In der Regel werden mit dieser Methode leichte Fehlstellungen korrigiert, etwa vorstehende Frontzähne, kleinere Lücken oder Engstände. Hauptkund:innen sind Erwachsene. Aber es gibt die Schienen auch für Kinder und Jugendliche. Für die jüngeren Patient:innen sind die Aligner meist mit einem kleinen farblichen Punkt versehen, der nach und nach transparent wird. Damit wissen sie, wann sie die Schiene wechseln müssen.

Wie sinnvoll sind Aligner?

Grundsätzlich müssen Sie bei Alignern das Gleiche bedenken wie bei festen Zahnspangen: Ist eine Korrektur wirklich notwendig? Oder geht es um rein ästhetische Aspekte? Wären ohne Behandlung wirklich gesundheitliche Nachteile zu befürchten?

Zudem ist die Studienlage dünn. Ob die Schienen genauso wirksam sind wie feste Spangen, ist derzeit nicht wissenschaftlich belegt. Vorteile sind die die leichtere Zahnpflege und dass sie im Alltag weniger auffallen. Allerdings ist auch bei Alignern am Ende eine Stabilisierungsphase mit Retainern nötig, um die Zähne in der gewünschten Position zu halten.

Zahnkorrektur bei gewerblichen Anbietern

Neben der Behandlung bei Kieferorthopäd:innen ist im Internet ein Markt für ästhetische Zahnkorrekturen entstanden. Die Unternehmen sind bekannt für ihre intensive Werbung: Sie locken Verbraucher:innen mit günstigen Preisen und einer angeblich unkomplizierten Behandlung.

Die Kosten bei den gewerblichen Anbietern fallen je nach Schwere der Zahnfehlstellung unterschiedlich aus. Teilweise betragen sie weniger als 2.000 Euro. Aber: Häufig wird mit günstigen Monatsraten geworben, was am Ende trotzdem zu einer teuren Angelegenheit werden kann.

Auch der in diesem Geschäftsmodell reduzierte persönliche Kontakt kann mitunter problematisch sein. Denn bei kieferorthopädischen Behandlungen sind eine ausführliche Befundung und Eingangsdiagnostik sowie eine kontinuierliche Verlaufskontrolle erforderlich. Auch bei Behandlungen mit Alignern wirken mitunter starke Kräfte dauerhaft auf die Zähne und den Zahnhalteapparat ein.

Tatsächlich schreiben auch die zahnärztlichen Richtlinien vor, dass die Durchführung jeder kieferorthopädischen Behandlung "eine dem jeweiligen Behandlungsfall entsprechende Patientenuntersuchung sowie die Erhebung, Auswertung und ärztliche Beurteilung von Befundunterlagen" voraussetzt." Anhand dieser Daten müssen Zahnärzt:innen persönlich und eigenverantwortlich eine Behandlungsplanung erarbeiten.Verbraucher:innen sollten darauf achten, wenn sie einen Vertrag mit den gewerblichen Aligner-Anbietern schließen.

Geschäftsmodell Aligner im Marktcheck

Die Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz haben in einem Marktcheck vier große gewerbliche Aligner-Anbieter näher untersucht. Geprüft wurde unter anderem, zu welchen Bedingungen Verbraucher:innen bei diesen Unternehmen Verträge abschließen und welche Folgen die spezielle Geschäftskonstruktion haben kann. Auch Kostenangaben, Kontaktmöglichkeiten, die Behandlungskontrolle und Widerrufsmöglichkeiten sowie das Marketing der Anbieter wurden geprüft. Sie können den kompletten Marktcheck-Bericht kostenlos herunterladen.

Der Marktcheck bestätigte den Eindruck, dass für die Aligner-Behandlungen mit anpreisenden und teils irreführenden Werbebotschaften offensiv im Internet geworben wird. Gegen einige dieser irreführenden Aussagen sind die Verbraucherschützer rechtlich vorgegangen und waren damit vor Gericht erfolgreich.

So darf der Anbieter "DrSmile" nach dem Urteil des Landgerichts Berlin vom 25. April 2022 (Az.: 52 O 224/21) nicht mehr mit der Aussage "Dein perfektes Lächeln" werben. Ebensowenig mit rein positiven Kundenbewertungen und dem TÜV-Saarland-Logo, wenn dadurch der falsche Eindruck entsteht, dass der TÜV die Behandlungsleistungen und / oder die Produkte geprüft hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Auch der Anbieter "PlusDental" ist nach dem Urteil des Landgerichts Berlin vom 25. Januar 2022 verpflichtet, irreführende Werbeaussagen zu unterlassen. Beanstandet hatten die Verbraucherschützer die Behauptung von "PlusDental", dass die Behandlung immer eine Alternative zu einer klassischen Zahnspange sei und dass Zahnschienen mit minimalem Druck und ohne die üblichen Schmerzen funktionieren würden. Zudem darf der Anbieter nicht mehr damit werben, dass noch nie ein Patient nach der Behandlung unzufrieden gewesen sei.

Den Anbieter "SmileDirectClub" hatte die Verbraucherzentrale NRW 2021 aufgrund eines Ausschlusses des Widerrufsrechts, der Verbraucher:innen unangemessen benachteiligte, abgemahnt. Mittlerweile hat das Unternehmen seinen Betrieb in Deutschland eingestellt und nimmt nach eigener Auskunft keine deutschen Patient:innen mehr auf.

Logo des BMUV