Termine in Zeiten der Corona-Pandemie

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In Zahnarztpraxen gelten strenge Hygienevorschriften, die im Rahmen der Corona-Pandemie verschärft wurden. Behandlungen und Zahnreinigungen sind in der Regel in vollem Umfang möglich.
Zahnarzt Behandlung
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Bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt kommen Sie und Ihre Ärztin oder Ihr Arzt sich sehr nah. Deshalb müssen Zahnärzt:innen und ihre Mitarbeiter:innen zusätzlich zu Mund-Nasen-Schutz und Handschuhen auch Schutzbrillen tragen. Das geht aus dem Leitfaden zum Risikomanagement hervor. Zudem sind Wartezimmer und Terminplanungen auf Abstand eingerichtet.

Sie spüren Symptome einer akuten Atemwegserkrankung wie Schnupfen, Husten, Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Atembeschwerden? Oder Sie sind nachweislich an Covid-19 erkrankt?  Dann sollten Sie sich - soweit kein akuter zahnärztlicher Notfall vorliegt - erst nach Abklingen der Erkrankung um einen Behandlungstermin bemühen.

Sind Sie an Covid-19 erkrankt und ein akut zahnmedizinischer Notfall? Dann wenden Sie sich telefonisch an Ihre Hausärztin oder Ihren Hauszahnarzt oder an den jeweiligen zahnärztlichen Notdienst. Sie werden dann an eine der zuständigen Schwerpunktpraxen verwiesen.

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