Das Wichtigste in Kürze:
- Wer wenig Geld hat, kann von der gesetzlichen Krankenkasse statt 50 Prozent auch 100 Prozent Zuzahlung zum Basis-Zahnersatz bekommen.
- Diese sogenannte Härtefallregelung muss beantragt, das Einkommen nachgewiesen werden.
- Wer leicht über der Einkommensgrenze liegt, kann ebenfalls einen höheren Festzuschuss bekommen, der individuell berechnet wird.
Für wen gilt die Härtefallregelung beim Zahnersatz?
Den doppelten Festzuschuss und damit eine volle Kostenübernahme beim Basis-Zahnersatz erhalten Menschen mit besonders geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind außerdem Bezieher von BAföG, Sozialhilfe, Hartz IV, Kriegsopferfürsorge und Grundsicherung im Alter. Ebenso berechtigt sind Heimbewohner, deren Unterbringung die Sozialhilfe oder die Kriegsopferfürsorge trägt.
Wie muss man vorgehen?
Dieser besondere Krankenkassenzuschuss muss beantragt werden. Das Formular dafür gibt es bei der Krankenkasse oder beim Zahnarzt.
Die Kasse prüft den Antrag. Lehnt sie ihn ab, kann man Widerspruch einlegen. Die volle Kostenübernahme gilt jedoch nur für die Regelversorgung. Wer einen Zahnersatz wünscht, der darüber hinaus geht, muss auch als Härtefall selbst zuzahlen.
Was ist, wenn man leicht über der Grenze liegt?
Wer leicht über der Einkommensgrenze für die Härtefallregelung liegt, kann trotzdem einen erhöhten Festzuschuss erhalten. Das wird "individuelle Härtefallregelung" genannt. Patienten bekommen dann nicht den doppelten Festzuschuss wie im normalen Härtefall, aber immerhin einen erhöhten Festzuschuss. Die Höhe wird individuell berechnet und hängt vom Einkommen und den Kosten des Zahnersatzes ab. Wer nahe an der oben genannten Grenze von 1.218 Euro im Jahr 2018 liegt, sollte sich deshalb an seine Krankenkasse wenden.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten jedoch nur bis maximal zum doppelten Festzuschuss und zahlen nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Deshalb müssen Antragsteller die Rechnung des Zahnarztes einreichen. Für den Antrag sind grundsätzlich die Bruttoeinnahmen in dem Monat vor Eingliederung des Zahnersatzes maßgeblich.