Das Wichtigste in Kürze:
- Seit 2018 dürfen Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren und Schwangere keine Amalgam-Füllungen mehr erhalten.
- Eine Schädigung der geistigen und körperlichen Entwicklung von Schulkindern durch Amalgam-Füllungen gilt bisher als unwahrscheinlich.
- Bestehende Amalgamfüllungen sollten bei Schwangeren und Stillenden möglichst nicht entfernt werden.
- Ab 2025 sollen Zahnfüllungen aus Amalgam in der EU weitgehend verboten werden - aus Umweltschutzgründen. Die Zahnärzteschaft kritisiert das Verbot.
Amalgam ist ein Gemisch aus Quecksilber und anderen Metallen. Es wird seit vielen Jahren zur Behandlung von Karies eingesetzt, da es sehr stabil ist. Jedoch kann eine hohe Quecksilberbelastung das Gehirn, die Lunge, die Nieren und das Immunsystem schädigen. Was also bedeutet das für Zahnfüllungen aus Amalgam?
Studien belegen, dass Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren, die zumindest eine Amalgam-Füllung besitzen, geringfügig mehr Quecksilber im Körper haben als ihre Altersgenossen mit Kunststofffüllungen. Diese Mengen sind mit großer Wahrscheinlichkeit zu gering, um Intelligenz, Konzentration und körperliche Entwicklung in den nächsten Jahren zu beeinträchtigen. Die Forschungsergebnisse beantworten jedoch nicht, ob Füllungen schaden können, wenn sie länger als die untersuchten 5 bis 7 Jahre im Mund verbleiben.
Das gilt bei Kindern, Schwangeren und Stillenden
Um einem maximalen Sicherheitsgedanken Rechnung zu tragen, hat die EU im Mai 2017 in einer Quecksilberverordnung angeordnet, dass Amalgam ab Juli 2018 nicht mehr bei der zahnärztlichen Behandlung von Milchzähnen, von Kindern unter 15 Jahren und von Schwangeren oder Stillenden verwendet werden darf.
Bestehende Amalgamfüllungen sollten bei Schwangeren und Stillenden nicht entfernt werden, empfiehlt unter anderem das Robert Koch-Institut (RKI). Dies gilt, sofern keine dringende zahnärztliche Indikation dazu besteht. Sollte es keine Alternative geben, können jedoch einzelne Füllungen mit "schonender Technik" entfernt werden.
Amalgam-Verbot in der EU wird ausgeweitet
Das Amalgam-Verbot für Kinder, Schwangere und Stillende soll nun EU-weit auf alle Erwachsenen ausgeweitet werden: Ab 2025 sollen Zahnfüllungen aus Amalgam, die umweltschädliches Quecksilber enthalten, verboten werden. Laut EU-Kommission werden für Zahn-Amalgam derzeit in der EU jährlich 40 Tonnen Quecksilber verbraucht, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Dabei gebe es praktikable quecksilberfreie Alternativen.
Die Zahnärzteschaft hingegen lehnt ein vollständiges Verbot von Amalgam ab. Ein grundsätzlicher Erhalt von Amalgam als Füllungsmaterial sei aus medizinischer Sicht geboten, etwa um die Versorgung mit Zahnfüllungen von vulnerablen Gruppen weiterhin zu ermöglichen. Zur Zeit existiere kein Füllungsmaterial, das ähnlich unkompliziert verarbeitbar und mit ähnlich geringem Zeitaufwand in der Mundhöhle verarbeitet werden könne, so die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).
Fest steht: Die KZBV muss künftig ein Füllungsmaterial vorgeben, das nach Kassenrichtlinien ohne Zuzahlung eingesetzt werden kann.
Amalgamfüllung – gefährliches Quecksilber im Zahn? Infos auf Medizin-transparent.at (ein Projekt von Cochrane Österreich)