Bleaching - Möglichkeiten der Zahnaufhellung

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Weiße Zähne sind heutzutage ein Sinnbild für Gesundheit und Vitalität. Deshalb sind ästhetische Maßnahmen begehrt – müssen aber komplett selbst bezahlt werden, da keine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Dabei gibt es auch Risiken, deshalb ist die Aufklärung für den Patienten besonders wichtig.
Bleaching, Zahnaufhellung in der Praxis

Weiße Zähne sind heutzutage ein Sinnbild für Gesundheit und Vitalität. Deshalb sind ästhetische Maßnahmen begehrt – müssen aber komplett selbst bezahlt werden, da keine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Dabei gibt es auch Risiken, deshalb ist die Aufklärung für den Patienten besonders wichtig.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bleaching ist eine rein ästhetische Behandlung ohne medizinische Notwendigkeit und ist deshalb keine Kassenleistung. Die Kosten liegen bei mehreren hundert Euro.
  • Da dieser invasive Eingriff auch Risiken hat, müssen Patienten ausführlich aufgeklärt werden.
  • Zahnärzte können Zähne in mehreren Sitzungen in der Praxis aufhellen oder für Patienten eine Schiene anfertigen, die dann täglich zu Hause für wenige Stunden getragen wird.
  • Auch mit einer professionellen Zahnreinigung können Zähne aufgehellt werden.
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Wie funktioniert Bleaching?

Das Bleichmittel Wasser­stoff­peroxid hellt den Zahnschmelz auf, genauer die Pigmente darin. Diese verfärben sich meist über die Jahre, vor allem durch Kaffee, Tee, Rotwein oder Tabak. Der Bleichprozess kann durch Wärme (UV-Licht oder Laser) beschleunigt werden.

In Zahnarztpraxen wird mit Konzentrationen zwischen 0,1 und 6,0 Prozent Wasserstoffperoxid gearbeitet. Frei verkäufliche Bleaching-Materialien aus der Drogerie enthalten seit Ende 2012 nur noch maximal 0,1 Prozent Wasserstoffperoxid und haben somit eine geringe Bleichwirkung.
Das sind zum Beispiel Mittel, die aufgepinselt oder aufgeklebt werden, oder vorgefertigte Schienen. Verfärbungen durch Kaffee, Tee, Rotwein oder Tabak können übrigens auch bei einer professionellen Zahnreinigung entfernt werden.

Welche Varianten bieten Zahnärzte an?

Das Bleichmittel kann ausschließlich in der Zahnarztpraxis aufgetragen werden. Diese Variante heißt "In-office-Bleaching". Dafür sind je nach Original-Zahn- und Wunschfarbe mehrere Termine nötig. 20 bis 30 Minuten muss das Mittel einwirken. Das Zahnfleisch muss dabei gut abgedeckt werden. Eine andere Methode ist das "Home-Bleaching". Dabei erhält man vom Zahnarzt individuell angepasste Kunststoffschienen mit eingefülltem Karbamidperoxid-Gel. Die Schienen werden zu Hause täglich ein bis zwei Stunden getragen, insgesamt in der Regel zwei Wochen, je nach gewünschter Aufhellung. Bei einer dritten Variante werden Zähne, die durch eine Wurzelkanalbehandlung dunkel geworden sind, von innen aufgehellt. Dafür muss der Zahnarzt den Zahn öffnen und ein spezielles Bleichmittel in den oberen Teil des Wurzelkanals einbringen. Danach wird der Zahn provisorisch verschlossen. Diese Einlage wird einmal pro Woche ausgewechselt, bis der gewünschte Farbton erreicht ist.

Voraussetzung

Vor einem Bleaching muss eine ausführliche Diagnostik erfolgen. Karies und Parodontitis müssen vorab behandelt werden. Zahnärzte müssen ebenfalls die Ursachen für die vorliegende Zahnverfärbung abklären und Beläge entfernen. Patienten sollte vor der Behandlung über Therapiealternativen und Konsequenzen auf bestehende Füllungs- oder Zahnersatztherapien aufgeklärt werden, da eine Bleachingbehandlung laut Bundeszahnärztekammer weitere zahnärztliche Interventionen auslösen kann.

Was kostet es und welche Risiken gibt es?

Das Bleaching muss komplett selbst bezahlt werden und kann zwischen 300 und 800 Euro kosten, je nach Verfahren und Aufwand (Steigerungsfaktor in der privaten Gebührenordnung der Zahnärzte).

Beispiele:

  • für das Home-Bleaching etwa 200 bis 400€
  • für das In-Office-Bleaching etwa 30 bis 70 Euro pro Zahn
  • für das Power-Bleachen mit Lampe etwa 600 bis 800 Euro
     

Hinweis: Wie lange der Bleicheffekt hält, hängt vom Verfahren, der Mundhygiene und vom Zustand der Zähne ab. Im Idealfall bleiben die Zähne mehrere Jahre weiß, teilweise können sie schon nach einigen Monaten wieder nachdunkeln.

Bleaching-Mittel hellen nur natürliche Zähne auf. Die Farbe von Kronen oder Füllungen ist nicht veränderbar. Bleaching kann eine vorübergehende Überempfindlichkeit der Zähne auslösen oder ein Schleimhautbrennen. Bei vorliegender Karies oder Parodontitis oder bei undichten Kronenrändern darf nicht gebleicht werden, da das Wasserstoffperoxid in den Zahn eindringt und den Nerv reizt.

Möglicher Langzeitfolgen und mögliche Auswirkungen wiederholter Anwendungen werden weiterhin erforscht, eine akute Gefährdung bei richtiger Anwendung ist zurzeit nicht bekannt 1, 2. Eine individuelle Risikoanalyse nach Zahnzustand ist jedoch für den Verbraucher wichtig. Produkte für „Do-it-yourself“-Bleaching zu Hause bergen bei ungenauer Dosierung und schlecht sitzenden Schienen das Risiko, dass das Bleichmittel das Zahnfleisch reizt und Entzündungen verursacht. Zudem ist hier eine geringere Dosierung vorgeschrieben, so dass die Bleichwirkung nur gering ist.

Zahnkosmetik wird nicht nur von Zahnärzten angeboten. Auch Dental- oder Zahnkosmetiker führen „Zahnaufhellungen“ oder „Wellness-Zahnreinigungen“ durch. Diese Bezeichnungen sind nicht geschützt und können ohne zahnmedizinische Vorkenntnisse in „Zahnkosmetik-Akademien“ z.B. in kurzer Zeit  erworben werden. Die Verwendung von Bleaching-Produkten mit mehr als 0,1 Prozent Wasserstoffperoxid-Gehalt ist seit einer Neufassung der EU-Kosmetik-Verordnung ausschließlich dem Zahnarzt vorbehalten. Zuvor waren Bleichgele, -lacke oder -streifen mit einem Wasserstoffperoxid-Gehalt von bis zu sechs Prozent auch in Drogerien und Apotheken erhältlich.

Wer plant, sich die Zähne selbst zu bleichen, sollte vor der Anwendung unbedingt zum Zahnarzt gehen und sein Gebiss auf Karies, Zahnfleischschäden, undichte Kronenränder, freiliegende Zahnhälse oder sonstige Schäden untersuchen lassen.

 

Mehr zum Thema


Worauf es beim Bleaching ankommt - Informationen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV)

 

Quellen:

1 http://apjhs.com/index.php/apjhs/article/view/1052/982

2 https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4058574/

 

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