Glossar Kostenfalle-Zahn

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Glossar Kostenfalle-Zahn
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AGZ RNK

Arbeitsgemeinschaft Zahngesundheit für die Stadt Heidelberg und den Rhein-Neckar-Kreis. Die AGZ RNK ist eine zahnärztliche Verbraucher- und Patientenberatung mit bundesweitem Internetauftritt und von den Krankenkassen gefördertes Modellprojekt. Website der AGZ RNK.

Amalgam

Amalgam ist ein Material, das aus Quecksilber, Silber, Kupfer und Zinn besteht und für Zahnfüllungen im Seitenzahnbereich verwendet wird. Amalgam ist zwar optisch auffällig, hat aber viele Vorteile. Es ist preiswert, gut zu verarbeiten, lange haltbar und eignet sich vor allem für große Defekte im Seitenzahnbereich.

Seit Juli 2018 darf es jedoch nicht mehr für Milchzähne, bei Kindern unter 15 Jahren und bei schwangeren oder stillenden Patientinnen verwendet werden. Grundlage ist die internationale Minamata-Konvention für eine Senkung der Quecksilber-Belastung in der Umwelt.

Anamnese

Die systematische Erstbefragung von Patient:innen durch Behandelnde nennt man Anamnese. Erfasst werden unter anderem die aktuellen Beschwerden, die gesundheitliche Vorgeschichte sowie Zahnerkrankungen, die Einnahme von Medikamente, vorhandene Allergien.

Andersartige Versorgung

Der Begriff bezeichnet eine Versorgung mit Zahnersatz, die eine reine Privatleistung ist (Beispiel: Implantat). Diese Leistung müssen gesetzlich Krankenversicherte komplett aus eigener Tasche bezahlen.

BAföG

BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz und regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler:innen und Studierende. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Informationsseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

BEMA

BEMA steht als Abkürzung für den "einheitlichen Bewertungsmaßstab". Diese Art Honorartabelle ist die Grundlage für die Abrechnung zahnärztlicher Kassenleistungen für gesetzlich Versicherte. Ausgehandelt werden die zugrundeliegenden (BEMA-)Gebühren zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der Krankenkassen.

Biofilm

Der Biofilm ist ein bakterieller Zahnbelag und wird auch als Plaque bezeichnet.

Bleaching

Bleaching bezeichnet ein Verfahren zur Aufhellung der Zähne mit Hilfe eines Bleichmittels, wie etwa Wasserstoffperoxid. Der Begriff Bleaching kommt aus dem Englischen und bedeutet übersetzt "bleichen".

Bonusheft

Das Bonusheft ist ein schriftlicher Nachweis, dass Patient:innen regelmäßig bei den zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen waren. Mit einem lückenlosen Bonusheft gewähren die Krankenkassen einen erhöhten Zuschuss für die Versorgung mit Zahnersatz.

Haben Patient:innen ihre jährliche Kontrolluntersuchungen 5 Jahre lang im Bonusheft dokumentiert, erhöht sich der Zuschuss der Krankenkasse von 60 Prozent auf 70 Prozent, nach 10 Jahren auf 75 Prozent.

Brücke

Eine Brücke ist ein Zahnersatz, bei dem die angrenzenden Zähne als Pfeiler genutzt werden, um eine Zahnlücke zu überspannen.

Man unterscheidet zwischen festsitzenden Brücken, die fest einzementiert sind und die nur die Zahnärztin oder der Zahnarzt entfernen kann, und herausnehmbaren Brücken. Die können Patient:innen zur optimalen Mundhygiene selbst herausnehmen.

Bruxismus

Bruxismus ist der Fachbegriff für Zähneknirschen. Bruxismus kann zu Beschwerden im Kiefergelenk oder Schädigungen im Zahnhalteapparat, etwa Zahnlockerungen, führen.

Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen- und Initiativen (BAGP)

Die BAGP ist ein Zusammenschluss unterschiedlicher Patientenvereinigungen in Deutschland und wurde 1989 gegründet. Zu ihren Aufgaben gehören die Information, Beratung und Unterstützung von Patient:innen.

Außerdem gehört die BAGP zur Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

Bundesgerichtshof (BGH)

Der BGH ist ein oberstes Bundesgericht in Deutschland und dient als letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren. Der BGH hat seinen Sitz in Karlsruhe.

Bundesmantelvertrag (BMV)

Der Bundesmantelvertrag regelt unterhalb des Sozialgesetzbuches (SGB V) Art und Umfang der vertragszahnärztlichen Versorgung und enthält Vorschriften für die Behandlungen. Geschlossen wird der BMV zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und den Krankenkassen.

Bundeszahnärztekammer

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ist die Spitzenorganisation der 17 Landeszahnärztekammern. Jedoch ist die BZÄK im Gegensatz dazu keine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern ein eingetragener Verein und gegenüber den Landeszahnärztekammern nicht weisungsbefugt.

Website der Bundeszahnärztekammer.

CE-Norm

CE steht für Conformité Européenne (Europäische Konformität). Es besagt, dass ein Produkt die Anforderungen der EU-Richtlinien erfüllt. Die CE-Kennzeichnung ist kein Prüfsiegel, sondern ein reines Verwaltungszeichen.

 

 

Craniomandibuläre Dysfunktion (CMD)

Craniomandibuläre Dysfunktion, kurz CMD, steht für Funktionsstörungen im Zusammenspiel von Zähnen, Kaumuskeln und Kiefergelenken. Es beinhaltet Symptome wie Schmerzen im Kiefer- und Gesichtsbereich, Kopf-, Nacken- und Rückenschmerzen, Kiefergelenk- und Ohrgeräusche. All diese Symptome können letztendlich auf einen Fehlbiss oder auch Anspannung und Stress zurückgeführt werden.

DGZMK

Abkürzung für Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.V..

Die DGZMK ist der Dachverband der wissenschaftlichen Gruppierungen der deutschen Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Die DGZMK wurde 1859 gegründet und koordiniert die Erarbeitung von Leitlinien für die zahnmedizinische Behandlung und den Wissenstransfer.

Diabetes

Diabetes, umgangssprachlich auch als "Zuckerkrankheit" bezeichnet, ist eine Stoffwechselerkrankung, bei der die Blutzuckerwerte dauerhaft zu hoch sind. Die Wechselbeziehungen zwischen Diabetes und einer Parodontitis werden seit vielen Jahren untersucht. Viele klinische Studien belegen, dass eine unbehandelte Parodontitis die Kontrolle oder Einstellung des Blutzuckerspiegels massiv erschweren und somit die Folgen einer Zuckerkrankheit verschlimmern kann.

Dispokredit

Dispokredit steht für Dispositionskredit und bezeichnet die Einräumung eines Kredits für das laufende Girokonto mit dem Ziel einer vertraglich begrenzten Überziehungsmöglichkeit. Dieser Kredit wird direkt vom Kreditinstitut gewährt.

Eigenbeteiligung

Eigenbeteiligung bedeutet, dass sich gesetzlich Krankenversicherte an den Kosten ihrer zahnmedizinischen Behandlung finanziell beteiligen müssen. Hierzu gehört zum Beispiel die Versorgung mit Zahnersatz, bei der die Krankenkasse nur einen Kostenzuschuss von 60 Prozent übernimmt. Die anderen 40 Prozent müssen Patient:innen bei der Regelversorgung aus eigenen Mitteln bezahlen, bei abweichenden Lösungen dann jede Kostendifferenz darüber hinaus.

Der Kostenzuschuss erhöht sich mit lückenlos ausgefülltem Bonusheft.

EWR-Staaten

Hierzu gehören die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. EWR ist eine Abkürzung und steht für Europäischer Wirtschaftsraum. Gemeint ist damit eine Freihandelszone zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA).

Festzuschuss

Der Festzuschuss bezeichnet den Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse für die Versorgung mit Zahnersatz. Er beträgt seit dem 1. Oktober 2020 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Die anderen 40 Prozent müssen Patient:innen im Rahmen ihrer Eigenbeteiligung selbst zuzahlen.

 

Fissuren-Versiegelung

Fissuren sind Vertiefungen, also Furchen im Zahn, die bei einer Versiegelung aufgefüllt und verschlossen, eben versiegelt, werden. Dies dient der Kariesvorsorge.

Fluoridierung

Als Fluoridierung bezeichnet man die Zugabe von Fluoriden, zum Beispiel in eine Zahnpasta oder in Tafelsalz. Es hat sich herausgestellt, dass eine ausreichende Versorgung des Körpers mit Fluoriden das Auftreten von Karies deutlich mindert.

Frontzahnbereich / Frontzähne

Im Frontzahnbereich befinden sich die beim Sprechen sichtbaren Zähne. Sie bestehen in der Regel aus vier Schneidezähnen und zwei Eckzähnen im Ober- und Unterkiefer. Frontzähne haben im Gegensatz zu Seitenzähnen eine Schneidekante und keine Kaufläche.

Gebührennummer

Gebührennummern sind Bestandteil der ärztlichen Gebührenordnungen und regeln die abrechenbaren medizinischen Leistungen bei der Erbringung privatärztlicher Leistungen. Sie sind im Gebührenverzeichnis als Anlage zur GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) oder GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) zusammengefasst.

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Die GOZ regelt die Vergütung für zahnärztliche Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Auf Grundlage der GOZ werden zahnärztliche Leistungen für Privatpatient:innen oder auch Selbstzahlerleistungen, so genannte IGeL-Leistungen, für gesetzlich Krankenversicherte in der Zahnmedizin abgerechnet.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium im deutschen Gesundheitswesen und legt fest, welche medizinischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Er setzt sich aus Vertretern der Ärzteschaft, der Krankenkassen und der Krankenhäuser zusammen, sowie Patientenvertretern mit eingeschränkten Befugnissen.

Genetische Disposition

Genetische Disposition meint im weiteren Sinne die Anfälligkeit für die Vererbung und/oder Ausbildung von Krankheiten aufgrund einer familiären (genetischen) Vorbelastung. Im Bereich der Zahnmedizin kann hierzu beispielsweise die Parodontitis oder auch Karies gehören.

Gewährleistung

Gewährleistung meint die Haftung für Mängel seitens der Schuldner:innen, in der Zahnmedizin seitens der Zahnärztin oder des Zahnarztes. Sie übernehmen beispielsweise eine zweijährige Gewährleistung, wenn am Zahnersatz Mängel auftreten, die sie dem gesetzlich Krankenversicherten kostenfrei nachbessern müssen.

GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband ist die oberste Interessensvertretung aller gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Er hat seinen Sitz in Berlin und wurde 2008 gegründet.

Gleichartige Versorgung

Der Begriff bezeichnet eine Versorgung mit Zahnersatz, der aus Kassenleistungen und Privatleistungen besteht. Beispiel "Metallkrone mit Vollverblendung": die Metallkrone wird als Kassenleistung mit der Krankenkasse abgerechnet. Die  Vollverblendung müssen Patient:innen als zusätzliche Leistung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte privat bezahlen.

Härtefall / Härtefallregelung

Bezeichnet eine Regelung, nach der Geringverdiener:innen den doppelten Festzuschuss zur Versorgung mit Zahnersatz erhalten. Damit bekommen sie 100 Prozent der Kosten der Regelversorgung erstattet. Neben Geringverdiener:innen haben auch andere Gruppen, etwa Bürgergeld-Empfänger:innen, Anspruch auf den doppelten Festzuschuss.

Heil- und Kostenplan

Ist ein Kostenvoranschlag, der Auskunft über Kosten und Planung von Zahnersatz gibt. Der Heil- und Kostenplan muss vor Behandlungsbeginn der Krankenkasse zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden. Die Erstellung eines Heil- und Kostenplans ist für gesetzlich Versicherte kostenlos.

Heilmittel

Heilmittel sind Therapien und Anwendungen die dazu dienen Krankheiten zu heilen oder zu lindern, zum Beispiel Physiotherapie, Massagen, Logopädie oder Ergotherapie.

Die Heilmittelrichtlinie des G-BA regelt, wer Heilmittel verordnen darf: Nur Ärzt:innen, Zahnärzt:innen jedoch nur eingeschränkt. Im Heilmittelkatalog ist festgehalten, welche Heilmittel zu welchem Krankheitsbild gehören.

Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf Heilmittel, wenn sie medizinisch notwendig sind. 10 Prozent der Kosten müssen Patient:innen für das Heilmittel zuzahlen plus 10 Euro für jede Verordnung, wobei eine Verordnung mehrere Anwendungen umfassen kann.

IGeL-Monitor

Ein Internetportal, welches den Nutzen und Schaden von IGeL-Leistungen nach wissenschaftlichen Kriterien bewertet. IGeL steht für "Individuelle Gesundheitsleistungen". Betreiber des Portals ist der Medizinische Dienst Bund.

Implantat

Implantate sind künstliche Zahnwurzeln, auf denen der eigentliche Zahnersatz, wie etwa Kronen oder Brücken, befestigt werden. Implantate gehören zu den teuersten Versorgungsformen bei der Behandlung mit Zahnersatz.

Inlay

Ein Inlay ist eine Zahnfüllung, die im Labor angefertigt und in den Zahn einzementiert oder aufgeklebt wird. Inlays können aus Gold, Keramik, Kunststoff oder Titan bestehen. Aus ästhetischen Gründen werden vielfach die zahnfarbenen Kunststoff- und Keramik-Inlays verwendet.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

Das IQWiG ist ein unabhängiges wissenschaftliches Institut im Gesundheitswesen, das den Nutzen und Schaden von Untersuchungs- und Behandlungsverfahren untersucht. Auf dem Informations- und Serviceportal www.gesundheitsinformation.de erhalten Patient:innen allgemein verständliche Informationen zu Krankheiten, Diagnosen und Gesundheitsfragen.

invasiv

Das Wort kommt aus dem Lateinischen und bedeutet, dass Mediziner:innen bei Diagnostik oder Behandlung in den Körper eindringen und Gewebe verletzen.

Kassenzahnärztliche Vereinigung

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung ist die berufliche Interessenvertretung der Vertragszahnärzt:innen in Deutschland. Damit sind die gemeint, die zur ambulanten Behandlung von Kassenpatient:innen zugelassen sind. Jedes Bundesland unterhält eine eigene Kassenzahnärztliche Vereinigung. In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Vereinigungen (Nordrhein und Westfalen-Lippe). Auf Bundesebene sind die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung organisiert.

Karies

Ist eine Zahnerkrankung, bei der Bakterien den Zahnschmelz bis hin zur Zahnwurzel zerstören können. Karies aus dem Lateinischen übersetzt bedeutet Fäulnis. Im Frühstadium ist Karies erkennbar an weißen oder braunen Flecken auf den Zähnen.

Kassenleistung

Kassenleistungen werden medizinische Leistungen genannt, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Diese Leistungen sind im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festgehalten.

Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung mit allen medizinisch notwendigen Leistungen.

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

Ist die Interessensvertretung der Kassenzahnärzt:innen auf Bundesebene. Sie berät auch die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen auf Landesebene und hat ihren Sitz in Berlin.

Website der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.

Kieferanomalie

Kieferanomalien sind Abweichungen vom normalen Gebisszustand, wie etwa Kieferfehlstellungen. So beschäftigt sich das Fachgebiet der Kieferorthopädie mit der Behebung und Besserung von Kieferfehlstellungen.

Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG)

Anhand der Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) stellt die Kieferorthopädin oder der Kieferorthopäde fest, ob eine Fehlstellung der Zähne vorliegt, für deren Behandlung die Krankenkassen aufkommen. Hierzu stuft er den Befund in einen von 5 Behandlungsbedarfsgrade ein. Die Krankenkasse zahlt bei Kindern nur bei Behandlungsgrad 3, 4 und 5.

Komposit

Komposit ist ein Material für Zahnfüllungen, welches aus Kunststoff besteht. Da es zahnfarben ist, wird es aus ästhetischen Gründen nicht nur im Front- sondern gerne auch im Seitenzahnbereich angewendet.

Krone

Eine Krone ist ein Zahnersatz, bei dem eine künstliche Krone wie eine Kappe über den defekten Zahn gesetzt wird. Sie kommt zum Einsatz, wenn der Zahn so zerstört ist, dass er nicht mehr durch eine Zahnfüllung zu retten ist. Zahnkronen bestehen zum Beispiel aus Metall, Keramik oder Kunststoff.

Kronenrand

Der Übergang zwischen Krone und Zahn wird als Kronenrand bezeichnet. Als optimal gilt ein Rand von 0,05 Millimetern. Ein Millimeter kann bereits als Behandlungsfehler gewertet werden.

Landeszahnärztekammer

Die Landeszahnärztekammer ist die berufliche Interessensvertretung der Zahnärzt:innen in Deutschland. Jedes Bundesland unterhält eine eigene Zahnärztekammer, in Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Kammern (Nordrhein und Westfalen-Lippe). Auf Bundesebene sind die Landeszahnärztekammern in der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) organisiert. Zu ihren Aufgaben gehören zum Beispiel die Qualitätssicherung zahnärztlicher Leistungen oder auch die Gutachter- und Schlichtungsfunktion bei der Überprüfung von Behandlungsfehlern bei Patient:innen.

Leitlinie

Eine Leitlinie ist eine systematisch entwickelte und wissenschaftlich begründete Handlungsempfehlungen für Ärztinnen und Ärzte und Zahnärztinnen und Zahnärzte, die aber keinen bindenden Charakter haben. In Deutschland werden ärztliche Leitlinien primär meist von den Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, der ärztlichen Selbstverwaltung (Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung) oder von Berufsverbänden entwickelt und verbreitet.

Lippen-Kiefer-Gaumenspalte

Die Lippen-Kiefer-Gaumenspalte ist eine Fehlbildung im Lippen- oder Gaumenbereich. Die Häufigkeit des Auftretens von Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten in Europa beträgt etwa 1 zu 500 Geburten. Spaltbildungen im Kiefer- und Gesichtsbereich gehören damit zu den häufigsten angeborenen Erkrankungen.

Medizinproduktegesetz

Bundesgesetz, das die Anforderungen an den Betrieb und die Nutzung von Medizinprodukten regelt. Zu Medizinprodukten gehören im Unterschied zu Arzneimitteln zum Beispiel Herzschrittmacher, im zahnmedizinischen Bereich gehören hierzu unter anderem Zahnkronen oder Implantate.

Mehrkostenvereinbarung

Eine schriftliche Vereinbarung zwischen Patient:innen und Behandelnden, mit der Patient:innen ihr Einverständnis erklären, eine höherwertige Zahnfüllung selbst zu bezahlen. Ein Beispiel für eine höherwertige Füllung ist beispielsweise eine Kunststofffüllung im Seitenzahnbereich.

Metallverblendkrone / Metallverblendung

Metallverblendkrone ist eine Metallkrone, die aus ästhetischen Gründen mit zahnfarbenen Material aus Kunststoff oder Keramik überzogen wird. Wird nur ein Teil der Krone zahnfarben überzogen, spricht man von einer Teilverblendung. Wird der komplette Zahn zahnfarben überzogen, spricht man von einer Vollverblendung.

Mundhygiene

Mundhygiene dient zur Vorbeugung von Zahnerkrankungen wie Karies und Parodontitis. Es gibt verschiedene Maßnahmen zur Mundhygiene, etwa die Zähne putzen mit einer Zahnbürste oder auch das Benutzen von Hilfsmitteln zur Reinigung der Zahnzwischenräume, zum Beispiel Zahnseide oder Interdentalbürsten.

Nachbesserung

Reparatur oder Neuanfertigung. Bei fehlerhafter Behandlung haben Patient:innen das Recht auf Nachbesserung. Behandelnde müssen im Rahmen einer zweijährigen Gewährleistungsfrist bei Füllungen und bei der Versorgung mit Zahnersatz den Zahn oder das Zahnmaterial kostenlos reparieren bzw. neu herstellen.

Parodontaler Screening Index (PSI)

Untersuchungsmethode zur Bewertung des Zahnfleischzustands zur Früherkennung von Parodontitis. Dabei untersucht der Zahnarzt oder die Zahnärztin das Zahnfleisch an verschiedenen Stellen eines jeden Zahnes mit einer Spezial-Sonde. Ausgebildete Zahnfleischtaschen bis 3 Millimeter sind normal. Eine Tasche, die tiefer ist als 3,5 Millimeter, deutet darauf hin, dass sich der Zahnhalteapparat schon verändert hat und krank ist. Je größer der PSI-Wert, desto behandlungsbedürftiger ist der Zahn. Diese Untersuchung ist für gesetzlich Krankenversicherte alle zwei Jahre kostenlos.

Parodontitis

Parodontitis ist eine Entzündung des Zahnhalteapparates, die unbehandelt zu Zahnlockerungen und Zahnverlust führen kann. Symptome wie Zahnfleischbluten oder rotes, geschwollenes Zahnfleisch können auf eine Parodontitis hindeuten.

Periimplantitis

Entzündung eines Zahnimplantats, die unbehandelt zum Verlust des Implantats führen kann. Wie am natürlichen Zahn  lagern sich auch an Implantaten Beläge ab, die aus Speiseresten, Bakterien und Speichelbestandteilen bestehen. Werden diese Beläge nicht regelmäßig gründlich entfernt, so entsteht zunächst eine Entzündung der Schleimhaut über dem Implantat. Greift die Entzündung auch den Knochen an, kommt es zum Knochenabbau um das Implantat.

Politur / Polieren

Auftragen einer Politurcreme mittels rotierender Bürsten auf den Zahn, um das Anhaften neuer Bakterien zu erschweren. Das Polieren von Zähnen ist ein  Behandlungsschritt bei der Durchführung einer professionellen Zahnreinigung.

Professionelle Zahnreinigung (PZR)

Die Entfernung von Belägen auf den Zähnen, in den Zahnzwischenräumen und an der erreichbaren Zahnwurzeloberfläche. Der Nutzen der professionellen Zahnreinigung etwa zur Vorbeugung von Karies und Parodontitis ist umstritten.

Prothese

Herausnehmbarer Zahnersatz, der aus Kunststoff und den darauf befestigten künstlichen Zähnen besteht. Man unterscheidet zwischen Total- und Teilprothesen. Totalprothesen dienen der Versorgung eines zahnlosen Kiefers oder des gesamten zahnlosen Mundes. Teilprothesen sind herausnehmbare Prothesen, die an den verbliebenen Zähnen im Mund verankert sind.

Ratenzahlung

Schrittweise Bezahlung einer Leistung, in der Regel in festen Zeitabschnitten und Beträgen. Insbesondere bei der Finanzierung von teurem Zahnersatz oder bei kieferorthopädischen Behandlungen bieten viele Zahnärztinnen und Zahnärzte ihren Patient:innen die Möglichkeit einer Ratenzahlung an.

Regelversorgung

Kassenleistungen im Bereich der Versorgung mit Zahnersatz. Regelversorgung beinhaltet Leistungen, die als ausreichend, notwendig und wirtschaftlich gelten und deren Nutzen wissenschaftlich überprüft wurde (Beispiel: Vollmetallkrone im Seitenzahnbereich).

Retainer

Ein Retainer verhindert, dass die Zähne nach einer kieferorthopädischen Therapie in ihre alte Fehlstellung zurückwandern. Man unterscheidet herausnehmbare und feste Retainer. Ein festsitzender Retainer ist ein feiner Draht, der auf die Innenseite der Zähne geklebt wird. Ein herausnehmbarer Retainer ähnelt einer klassischen Zahnspange und wird meist nachts getragen.

Retention / Retentionsphase

Nachbehandlung im Anschluss an die aktive kieferorthopädische Behandlung, bei der die neue Zahnstellung mit Hilfe eines Retainers gesichert wird. Die Kosten für die Anschlussbehandlung tragen die gesetzlichen Krankenkassen bis zu 2 Jahre lang.

Satzungsleistung

Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, die über den gesetzlich festgeschriebenen Leistungskatalog hinaus gewährt werden können. Zur bekanntesten Satzungsleistung in der zahnmedizinischen Versorgung gehört die Professionelle Zahnreinigung (PZR).

Seitenzahnbereich / Seitenzahn

Zum Seitenzahnbereich gehören alle Backenzähne im Ober- und Unterkiefer, in der Fachsprache auch als Prämolare (vordere Backenzähne) und Molare (hintere Backenzähne) bezeichnet. Es ist der im Normalfall beim Essen und Sprechen nicht sichtbare Teil des Zahnraums.

Selektivvertrag

Vertrag zwischen einer Krankenkasse und bestimmten Leistungserbringern, zum Beispiel Zahnärzt:innen, zur Gewährung zusätzlicher Versorgungsleistungen, die über den normalen Leistungskatalog der Krankenkasse hinausgehen. So gibt es beispielsweise Selektivverträge zur Professionellen Zahnreinigung oder zu Zahnersatz.

Speicheltest

Durch einen Speicheltest (Kariesrisikotest) soll die Menge an kariesverursachenden Bakterien bestimmt werden. Damit soll ermöglicht werden, das bei jedem Menschen unterschiedlich ausgeprägte Kariesrisiko individuell festzustellen. Der Nutzen dieses Tests gilt als umstritten.

Steigerungssatz / Gebührensatz

Das Honorar für (zahn-)ärztliche Leistungen berechnet sich aus dem Leistungsentgelt und einem Steigerungssatz, den Zahnärzt:innen oder Ärzt:innen festlegen. Ärzt:innen wie Zahnärzt:innen dürfen zwischen dem 1,0- und dem 3,5-fachen des Gebührensatzes abrechnen. Ab Faktor 2,4 wird eine schriftliche Begründung für die Überschreitung auf der Rechnung benötigt. Ein Steigerungssatz von mehr als 3,5 ist nur im Bereich der Zahnmedizin zulässig und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen Patient:innen und Behandelnden.

Veneers

Sind dünne Verblendschalten aus Keramik, die auf den Zahn geklebt werden und kleine Fehlstellungen, Lücken oder Verfärbungen kaschieren. Der Begriff kommt aus dem Englischen und bedeutet übersetzt "Fassade".

Wahltarif

Sind spezielle, freiwillige wahrzunehmende Spar- und Versorgungsangebote, die gesetzliche Krankenkassen ihren Mitgliedern anbieten, die aber an Bedingungen geknüpft sind.

Wurzelbehandlung

Behandlung der Zahnwurzel und ihrer Kanäle. Der Zahn wird von innen gereinigt, indem erkranktes Gewebe entfernt wird und vorhandene Bakterien abgetötet werden. Anschließend wird die Zahnwurzel dicht aufgefüllt, so dass ein weiteres Eindringen von Bakterien verhindert wird.

Zahn-Auktionsportale / Auktionsportale

Portale im Internet, auf denen Patient:innen ihren Kostenvoranschlag vom Zahnarzt oder von der Zahnärztin zum Preisvergleich einstellen können. Angemeldete Zahnärzt:innen können dann ein günstigeres Gebot abgeben.

Zahnersatz

Versorgungsmöglichkeiten, um fehlende Zähne zu ersetzen. Dazu gehören Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate. Für Zahnkronen, Brücken oder Prothesen zahlt die Krankenkasse Festzuschüsse. Diese decken 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten für die zahnmedizinisch notwendige Versorgung ab, die sogenannte Regelversorgung. Implantate werden zu 100 Prozent als Privatleistung abgerechnet.

Zahnfleischtasche

Durch Entzündungen kann sich das Zahnfleisch vom Knochen zurückziehen. Der Spalt, der dabei entsteht nennt sich Zahnfleischtasche. Zahnfleischtaschen sind ein Zeichen für eine beginnende Parodontitis, die zu Zahnlockerung und Zahnverlust führen kann.

Zahnmedizinische Fachangestellte / Prophylaxe Assistentin

Zahnmedizinische Fachangestellte (frühere Bezeichnung: Zahnarzthelfer/in), die vorwiegend in Zahnarztpraxen zur Unterstützung der Zahnärzte oder Zahnärztinnen arbeiten. Die besonders auf die Durchführung einer professionellen Zahnreinigung geschulten Mitarbeitende nennt man auch Prophylaxe-Assistent:innen.

Zahnschema

Ist ein Nummerierungssystem, um einen Zahn in seiner Position im Kiefer eindeutig benennen zu können. Zahnschemata werden zum Beispiel zur Befunddokumentation, bei der Behandlungsplanung und der Erstellung eines Heil- und Kostenplans verwendet. Das international anerkannte Zahnschema ist das FDI-Schema.

Zahnstein

Bezeichnet die harten Beläge auf den Zähnen. Wenn der schützende Biofilm auf den Zähnen von Bakterien und Zucker aus Nahrungsresten besiedelt wird, entstehen weiche Zahnbeläge (Plaque). Werden diese weichen Beläge nicht durch Zähneputzen regelmäßig entfernt, verhärten sie und es entsteht Zahnstein.

Zahnwurzel / Wurzel

Der Teil vom Zahn, mit dem der Zahn im Kiefer verankert ist. Die vorderen Zähne besitzen in der Regel eine Wurzel, während die weiter hinten liegenden Zähne bis zu drei Wurzeln aufweisen. Entzündungen in der Zahnwurzel oder an der Wurzelspitze sind häufig sehr schmerzhaft und können ohne Behandlung zur Zerstörung des Zahnes führen.

Zahnzusatzversicherung

Eine spezielle Form der privaten Krankenzusatzversicherung, die die Kosten von Zahnleistungen abdeckt, die gar nicht oder nur zum Teil von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Dazu gehört vor allem die Versorgung mit Zahnersatz, für den die gesetzlichen Kassen im Normalfall lediglich einen Festausschuss gewähren, der 60 Prozent der Kosten abdeckt.

Zahnzwischenraumbürsten

Werden auch Interdentalbürsten genannten und sollen die mit der Zahnbürste nur schwer erreichbaren Zahnzwischenräume von Belägen befreien. Die Bürsten sind in verschiedenen Stärken erhältlich. Für verschiedene Zwischenräume im vorderen oder hinteren Gebiss sollten auch verschiedene Größen angewendet werden.

Zweitmeinungsmodell

Kostenlose Beratungsmöglichkeit für gesetzlich Krankenversicherte zu einer geplanten Behandlung mit Zahnersatz. Die Beratung wird von Zahnärzt:innen durchgeführt, die an der eigentlichen Behandlung nicht beteiligt sind. Konkret sollen Patient:innen eine seriöse Zweitmeinung zum Heil- und Kostenplan für Zahnersatz erhalten. Das Zweitmeinungsmodell wurde von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Deutschland entwickelt.

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