Hilfe bei Streitfällen: Schlichtungsstellen der Landeszahnärztekammern

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Wenn Patient:innen Probleme mit dem Zahnarzt haben, können die Schlichtungsstellen der Landeszahnärztekammern helfen, eine außergerichtliche Einigung zu finden. Aber Kosten und Erreichbarkeit sind unterschiedlich. Hier ein Vergleich.
Streitschlichtung zwischen Patient und Arzt durch Schlichtungsstellen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Schlichtungsstellen dienen der außergerichtlichen Einigung bei Streitfällen zwischen Arzt oder Ärztin und Patient:in.
  • Eine Schlichtung muss immer in dem Bundesland beantragt werden, in dem die zahnärztliche Leistung erbracht wurde.
  • Die Schlichtung ist nicht in jedem Bundesland kostenlos.
  • Die einzelnen Informationen zu den Schlichtungsverfahren sind für Patient:innen oft nur schwer auffindbar.
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Wann sollte ich mich an eine Schlichtungsstelle wenden?

Nicht jede zahnärztliche Behandlung verläuft ohne Probleme. Gründe dafür können mögliche Behandlungsfehler und deren Folgen sein, oft aber auch Unstimmigkeiten über die Kosten oder im menschlichen Miteinander. Statt direkt Klage zu erheben, können sich Verbraucher:innen an die Schlichtungsstelle der Zahnärztekammer des jeweiligen Bundeslandes wenden, in dem der Zahnarzt seine Praxis hat.

Diese Schlichtungsstellen haben das Ziel einer außergerichtlichen Einigung bei Streitfällen zwischen Praxis und Patient:in. Das heißt: Beide Seiten müssen dem Verfahren zustimmen. Eine Einigung ist verbindlich, kann aber im Gegensatz zum Gerichtsverfahren nur mit dem Einverständnis beider Parteien getroffen werden. Während der Dauer eines Schlichtungsverfahrens ruht die Verjährungsfrist. Das heißt der Lauf der Verjährungsfrist wird hinausgeschoben. Ob ein Behandlungsfehler vorliegt, muss allerdings eine unabhängige Gutachterkommission prüfen.

Wo finde ich die richtige Schlichtungsstelle?

Sie müssen eine Schlichtung immer in dem Bundesland beantragen, in dem die zahnärztliche Leistung erbracht wurde. Es gibt 17 Landeszahnärztekammern in Deutschland, an die sich Patient:innen wenden können. In den meisten Bundesländern ist die Schlichtungsstelle besetzt mit einem Vorsitzenden, häufig mit der Befähigung zum Richteramt und zwei Beisitzer:innen. In der Regel sind sie selbst Zahnärzte oder Zahnärztinnen. Patientenvertreter gehören leider meist nicht zur Schlichtungskommission.

Was kostet ein Schlichtungsverfahren?

Voraussetzung für die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens ist, dass beide Parteien prinzipiell an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sind. Sowohl Patient:innen als auch Behandelnde können die Schlichtung beantragen. Die Beantragung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.

In sechs Bundesländern ist das Verfahren kostenpflichtig: Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Bremen und Bayern. Die Kosten für die Verbraucher:innen liegen hier zwischen 100 und 400 Euro. Am teuersten ist ein Schlichtungsverfahren in Rheinland-Pfalz. Dort müssen sowohl Antragsteller:innen als auch die Gegenseite jeweils 400 Euro bezahlen. Gegebenenfalls werden die Kosten von einer Rechtsschutzversicherung gedeckt.

Gut zu wissen: In einigen Landeszahnärztekammern finden Sie Kostenangaben nicht direkt auf der Webseite, sondern nur in dort abrufbaren Schlichtungsordnungen.

Können weitere Kosten entstehen?

Eventuell kommen zum Schlichtungsverfahren noch Fahrtkosten oder Kosten für einen Rechtsbeistand hinzu, wenn sich Verbraucher:innen rechtlich vertreten lassen wollen, denn auch das ist bei einer Schlichtung möglich. Wenn ein Gutachten für die Schlichtung erforderlich ist, z.B. um  Behandlungsfehler nachzuweisen, dann übernimmt die Schlichtungsstelle in der Regel nicht die Kosten.

War eine gesetzliche Kassenleistung der Grund der Beschwerde, erhalten Verbraucher:innen von der Krankenkasse Unterstützung (§ 66 SGB V). Die Krankenkasse kann ein kostenfreies medizinisches Gutachten durch den Medizinischen Dienst erstellen lassen. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.

Wie beantrage ich ein Schlichtungsverfahren?

Voraussetzung ist, dass sich beide Parteien prinzipiell einvernehmlich einigen möchten. Wenn eine Partei schon Klage erhoben hat, ist ein Schlichtungsverfahren nicht mehr möglich. Sowohl Patient:innen als auch Behandelnde können die Schlichtung beantragen. Wie das funktioniert, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.

In Sachsen etwa ist ein schriftlicher, formloser Antrag ausreichend. Antragsteller:innen in Thüringen müssen ein PDF-Formular von der Webseite der Landeszahnärztekammer herunterladen und ausfüllen. In Bayern sind Informationen zur Schlichtung auf der Website der Landeszahnärztekammer besonders übersichtlich dargestellt. In anderen Bundesländern kann es für Verbraucher:innen schwierig sein, an die richtigen Informationen zu gelangen.

Überblick über Schlichtungsstellen in den Bundesländern

Einen Überblick über die Schlichtungsstellen in den einzelnen Bundesländern bietet unsere Tabelle:

Bundesland Kosten / Sprechzeiten Kontakt
Baden-Württemberg gebührenfrei*

Mi 14:00-18:00 Uhr

Schlichtungsstelle telefonische Patientenberatung erreichbar
Tel.: 0800 - 4747800 
Info

Die Gutachterkommissionen sind bei den vier Bezirkszahnärztekammern eingerichtet.
Freiburg: 0761 4506 – 0
Mannheim: 0621 38000 – 0
Stuttgart: 0711 7877 – 0
Tübingen: 07071 911 - 0

Bayern 400 € Antragsteller:in

Mo-Do 08:30-11:30 Uhr und 12:30-16:30 Uhr
Fr 8:30-12:00 Uhr

Tel.: 089 - 230211 364
Mail: schlichtung@blzk.de
Info

Berlin keine Angabe zu Kosten

keine Angabe zu Sprechzeiten
Tel.: 030-34808 149/145/151
Info
Brandenburg gebührenfrei*

keine Angabe zu Sprechzeiten
Antrag per Post an: Landeszahnärztekammer Brandenburg, Präsident, Postfach 10 07 22,
03007 Cottbus
Info
Bremen laut Schlichtungsordnung 100 € pro Partei


Montag, Dienstag und Donnerstag:
10:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch:
12:00 - 16:00 Uhr
Tel.: 0421 33303-67
Mail: b.meyer@zaek-hb.de
Info
Hamburg
 
350 € pro Partei

Mo 08:30-12:30 Uhr
Di 12:00-16:00 Uhr
Mi 08:30-12:30 Uhr
Tel.: 040-733405-40
Info
Hessen gebührenfrei*

keine Angabe zu Sprechzeiten
Tel.: 069-427275-161
Info
Mecklenburg-Vorpommern 210 € Antragsteller:in + ggf. 450 € für Sachverständigengutachten

keine Angabe zu Sprechzeiten
Tel.: 0385-489306-94
Mail: m.foerg@zaekmv.de
Info
Niedersachsen gebührenfrei*

keine Angabe zu Sprechzeiten
Tel.: 0511-83391-115 / -120
Mail: patientenberatung@zkn.de
Info
Nordrhein gebührenfrei*


Tel.: 0211 / 44704-245
Info (mit Kontaktformular)

Rheinland-Pfalz 400 € pro Partei

keine Angabe zu Sprechzeiten
Tel.: 06131-9613670
Info
Saarland laut Schlichtungsordnung gebührenfrei*

keine Angabe zu Sprechzeiten
nur schriftlich an:
Ärztekammer des Saarlandes
Abteilung Zahnärzte Schlichtungsstelle
Puccinistr. 2
66119 Saarbrücken
Info
Sachsen

gebührenfrei*

Mo und Do: 13:00-18:00 Uhr
Di 09:00-14:00 Uhr
Fr 09:00-13:00 Uhr

Tel.: 0351 / 80662-57
Mail: patientenberatung@lzk-sachsen.de
Info
Sachsen-Anhalt gebührenfrei*

keine Angaben zu Sprechzeiten
Tel.: 0391-73939-12
Mail: info@zahnaerztekammer-sah.de
Info
Schleswig-Holstein gebührenfrei* (mit Ausnahme etwaiger Kosten für ein Sachverständigengutachten)

keine Angabe zu Sprechzeiten
Tel.: 0431-260926-53
Mail: hitschler@zaek-sh.de
Info
Thüringen 400 € für Antragsteller:in + ggf. 200 € für Schlichtungsspruch

keine Angabe zu Sprechzeiten
Tel.: 0361-7432-122
Mail: m.schinkel@lzkth.de, i.schroeder@lzkth.de
Info
Westfalen-Lippe

gebührenfrei*

keine Angabe zu Sprechzeiten


Tel.: 0251-507 525
Mail: sabine.seeger@zahnaerzte-wl.de
Info

*gebührenfrei gilt für das Schlichtungsverfahren an sich. Die Parteien tragen eigene Kosten selbst (z.B. Anfahrt, Anwalt oder Anwältin).

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